Ihr KFZ Sachverständiger

In Buxtehude

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Unfallgutachten

Dein Geld, dein Recht Versicherungen kürzen gerne – wir halten dagegen. Mit unserem Unfallgutachten sicherst du dir die volle Schadensregulierung.

  • Detaillierte Schadenskalkulation.
  • Ermittlung des exakten Wiederbeschaffungswerts.
  • Kostenlos für dich im Haftpflichtschadenfall!
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Fahrzeugbewertung

Den wahren Wert kennen Willst du dein Auto verkaufen oder ein gebrauchtes Schätzchen kaufen? Wir sagen dir auf den Cent genau, was das Fahrzeug wert ist.

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Wertgutachten für Liebhaber

Egal ob Oldtimer, Youngtimer oder getunter Klassiker: Wir erstellen ein offizielles Wertgutachten für deine Versicherung oder den Wiederverkauf.

Damit dein Herzstück richtig versichert ist.

Unfall-Komplettservice

Das Rundum-Sorglos-Paket Ein Unfall ist stressig genug – wir übernehmen den Rest. Von der Unfallstelle bis zur fertigen Regulierung sind wir an deiner Seite.

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  • Rechtsberatung: Kooperation mit spezialisierten Fachanwälten.
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Fahzeuggutachten

Mehr als nur Blech

Meine Leistungen als Schadensgutachter nach einem Unfall

Ein unverschuldeter Autounfall ist ärgerlich und meist mit großem bürokratischem Aufwand verbunden. In dieser Situation ist ein unabhängiger Schadensgutachter Ihr wichtigster Verbündeter. Viele Unfallopfer verlassen sich fälschlicherweise auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung – doch Vorsicht: Dessen Ziel ist oft die Kosteneinsparung für den Versicherer. Ein unabhängiger Sachverständiger hingegen sorgt für eine neutrale Bewertung und sichert Ihre finanziellen Ansprüche.

Meine Kernleistungen im Überblick

Ein professionelles Schadengutachten geht weit über einen einfachen Kostenvoranschlag einer Werkstatt hinaus. Es dient als beweissicherndes Dokument und umfasst folgende essenzielle Punkte:



  • Ermittlung der Reparaturkosten: Der Gutachter kalkuliert präzise, welche Kosten anfallen, um das Fahrzeug fachgerecht in den Zustand vor dem Unfall zu versetzen.
  • Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts: Wie viel war Ihr Auto unmittelbar vor dem Unfall wert? Dieser Wert ist die Basis für jede Abrechnung.
  • Restwertermittlung: Falls das Auto nicht repariert wird, ermittelt der Experte den Wert des beschädigten Fahrzeugs auf dem regionalen Markt.
  • Merkantile Wertminderung: Ein Unfallwagen ist beim späteren Wiederverkauf weniger wert, selbst wenn er perfekt repariert wurde. Der Gutachter berechnet diesen finanziellen Nachteil, den die Versicherung Ihnen erstatten muss.
  • Feststellung der Ausfalldauer: Der Gutachter gibt an, wie lange die Reparatur voraussichtlich dauert. Dies ist wichtig für die Beantragung eines Mietwagens oder der Nutzungsausfallentschädigung.

Beweissicherung und Rechtssicherheit

Zusätzlich dokumentiert der Sachverständige den Zustand des Fahrzeugs sowie alle unfallbedingten Schäden detailliert mit Fotos. Dies verhindert, dass die Gegenseite später behauptet, bestimmte Schäden seien bereits vor dem Unfall vorhanden gewesen (Vorschäden).

FAQ: Häufige Fragen zum Schadensgutachten

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) gehört das Honorar des Gutachters zum Schadensumfang. Das bedeutet: Die Versicherung des Unfallverursachers muss den Gutachter bezahlen.

Ein Gutachten ist immer dann notwendig, wenn der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze liegt. Diese wird von der Rechtsprechung aktuell bei etwa 750 bis 1.000 Euro angesetzt. Darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag.

Ja! Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.

Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion und enthält keine Angaben zu Wertminderung, Restwert oder Nutzungsausfall. Versicherungen kürzen Kostenvoranschläge zudem deutlich häufiger als fundierte Gutachten.